Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

AllgemeineGeschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der

MBS Taxi GmbH, Aschauer Str 21, 81549 München

 

§1 Allgemein

Für alle vom Taxiunternehmen MBS TAXI GmbH durchgeführten Beförderungs- und Kurierfahrten und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gellten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB. Bei der Durchführung gelten PBefG, BoKraft und die Taxitarifordnung der Landeshauptstadt München in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung uneingeschränkt. Abweichende Geschäftsbedingungen sind zu keinem Zeitpunkt gültig. Diese AGB gilt unbefristet ab 05.04.2016, bis zu Erstellung einer Neufassung. Die AGB regelt das Vertragsverhältniss zwischen dem Taxiunternehmen und seinen Fahrgästen bei Beförderungsverträgen ihm Rahmen der konzessionierten Personenbeförderung auf Basis der gesetzlichen Regelungen. Mit Erteilen eines Fahrtauftrages erkennt der Fahrgast diese AGB ausdrücklich an. Diese AGB werden auf der Internetseite www.ecotaxi-muc.de AGB veröffentlicht und können sowohl am Betriebssitz als auch in den eingesetzten Fahrzeugen eingesehen werden.

 

§2 Form, Beginn und Ende des jeweiligen Beförderungsvertrages

Der Abschluss des Vertrages erfolgt im Regelfall mündlich. Er beginnt frühestens mit der Abholungsbestätigung  durch den Unternehmer, den von ihm beauftragten Disponenten oder des eingesetzten Fahrpersonals. Er beginnt spätestens mit Fahrtbeginn. Der Vertrag endet mit Erreichen des Fahrziels. Dies gilt auch bei Vermittlung des Auftrags über Dritte.

 

§3 Beförderungsentgelt

Das Beförderungsentgelt ist bei Fahrtende in bar zu entrichten. Es richtet sich bei Fahrten im Pflichtfahrgebiet nach der jeweils gültigen Taxitarifordnung. Abweichungen sind nicht zulässig.

Außerhalb des Pflichtfahrgebiets ist der Fahrpreis mit dem eingesetzten Fahrer zu vereinbaren. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande oder wird im Nachhinein in Frage gestellt, sind als Entgelt pro besetzt gefahrenen Kilometer 2 Euro zu entrichten. Eine etwaige Maut oder Fährgebühr ist im Fahrpreis nicht enthalten und extra zu entrichten.

Eine bargeldlose Begleichung des Fahrpreises wird immer unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit angeboten.

 

§4 Beförderungsbedingungen

Den Anweisungen des eingesetzten Fahrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrgäste haben sich stets so zu verhalten, daß von Ihnen keinerlei Gefährdung ausgeht. Bei Sach- und Körperschäden durch Zuwiderhandlung, auch bei Schäden dritter Personen, ist der Fahrgast uneingeschränkt haftbar. Dies gilt auch für Kinder und Tiere, die den Fahrgast begleiten. Mitgeführtes Gepäck ist vom Fahrgast sachgerecht verpackt in geeigneten Behältnissen mitzuführen.

Die Fahrgäste werden durch das Fahrpersonal auf die bestehende Anschnallpflicht im Fahrzeug hingewiesen, für die Einhaltung ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Ausgenommen sind allein reisende, minderjährige Fahrgäste, hier obliegt die  Aufsicht dem Fahrpersonal.

Besonderheiten bei der Beförderung wie z.B. körperliche Einschränkungen, erforderliche Kindersitze oder das Mitführen von Sperrgepäck sind vom Fahrgast bei der Bestellung eines Fahrzeugs zur Abholadresse mitzuteilen. Ist Aufgrund derartiger Besonderheiten die Durchführung der Fahrt nicht möglich, gehen die Kosten der Anfahrt zu Lasten des Bestellers.

Die Einnahme von Speisen und Getränken in den Fahrzeugen ist strikt untersagt.

 

§5 Gewährleistung, Haftung

Der natürliche Verschleiß an Kuriergütern und Gepäck ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Lackbeschädigungen von Kinderwägen, Rollstühlen und ähnlichen, da hier ein natürlicher Verschleiß vorliegt. Kuriergut, welches ohne schriftliche Übernahmebestätigung durch das Fahrpersonal befördert wird, ist von der Gewährleistung generell ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche sind binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen.

 

§6 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung, Schadensminderungspflicht

Das Taxiunternehmen MBS TAXI GmbH haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch zeitliche Verzögerungen entstehen, wenn diese durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, unvorhersehbare technische Störungen, Verkehrsstaus oder Unfälle entstehen. Bestimmt der Fahrgast die Uhrzeit der Abholung selbst, wird die Haftung bei zeitlichen Verzögerungen ebenfalls ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus zeitlicher Verzögerung ist begrenzt auf die doppelte Höhe des Fahrpreises, maximal jedoch 200€, sofern die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Taxiunternehmen MBS TAXI GmbH verursacht worden ist.

Ist für den Besteller ersichtlich, daß es bei der Abholung zu einer zeitlichen Verzögerung von mehr als 5 Minuten kommt, ist er zur Abwehr oder Minderung eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet. Er hat unverzüglich die Verzögerung telefonisch zu Reklamieren. Bei Nichterreichbarkeit der Firma MBS TAXI GmbH hat der Besteller unverzüglich bei der Genossenschaft der Münchner Taxiunternehmer unter der Rufnummer 089/19410 ein Taxi nachzubestellen.

Ist es dem Taxiunternehmen nicht möglich, den Besteller zur vereinbarten Uhrzeit abzuholen, steht es ihm frei, den Abholauftrag an ein anderes Unternehmen weiterzugeben. Dies kann über Dritte erfolgen.

 

§7 Datenschutz

Das Taxiunternehmen MBS TAXI GmbH erfasst, verarbeitet und  nutzt betriebs- und personenbezogene Kundendaten. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, mit seiner Bestellung bei MBS TAXI GmbH oder über das Internetportal ecotaxi-muc stimmt der Besteller der Speicherung seiner Daten ausdrücklich zu.

 

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München, es gilt deutsches Recht.

 

§9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.